MELDEPFLICHT DES VERMIETERS
Seit 01.11.2015 gilt das neue Meldegesetz - darin haben Vermieter neue Mieter zu melden! Wird die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig erstellt, drohen Bußgelder mit bis zu 50.000 Euro!
ENERGIEAUSWEISE
Bei Bedarf - Verkauf/Vermietung - bitte kostenlos bei mir anfordern (betrifft ausschließlich Eigentümer der von mir verwalteten Objekte)!
MELDEPFLICHT FÜR ZÄHLER
Der Austausch von Wärme- oder Wasserzählern ist dem Eichamt zu melden!
DAHER BITTE BEACHTEN: KEINE ZÄHLER OHNE RÜCKSPRACHE MIT DEM VERWALTER EIGENMÄCHTIG TAUSCHEN!!!
RAUCHWARNMELDER
sind Pflicht seit 01.01.2015!
Und zwar in Räumen, die zum Schlafen dienen, sowie in Fluren, die dorthin führen!
Und: Dokumentationspflicht einer mindestens jährlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Melder!
Info zur Neuregelung Kabel-TV:
Die laufenden Kosten für Kabel-TV dürfen – sofern die Verträge über den Vermieter (bzw. die WEG) laufen – ab 01.07.2024 nicht mehr als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sondern sind dann Bestandteil der Grundmiete.
Verträge, die die Mieter selbst abgeschlossen haben, sind auch weiterhin von
diesen zu bezahlen.
MINDESTLOHN: 12,82 Euro (seit 01.01.2025)